2. Wo finden Sie die Informationen über die Beteiligungsverhältnisse?
Die Informationen über die Anteilsverhältnisse finden Sie in den Gründungsdokumenten, im Konzernspiegel oder in Beteiligungsaufstellungen. Auch der zuständige Notar oder Steuerberater, die Geschäftsführung, die Rechts-, Finanz-, Bilanz- oder Controllingabteilung kann weiterhelfen.
Beispiele für Unternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen:
Beispiel 1: GmbH mit einem wirtschaftlich Berechtigten

Nur Anteilseigner C muss als wirtschaftlich Berechtigter angegeben werden. Denn Anteilseigner B und C halten jeweils genau 25 % der Anteile. Damit erfüllen sie die Kriterien eines wirtschaftlich Berechtigten nicht.
Beispiel 2: Nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit zwei wirtschaftlich Berechtigten

Beide Anteilseigner müssen als wirtschaftlich Berechtigte eingetragen werden.
Beispiel 3: GmbH mit drei wirtschaftlich Berechtigten

Anteilseigner A, B, C müssen als wirtschaftlich Berechtigte angegeben werden, Anteilseigner D nicht.
Beispiel 4: Mehrstufige Beteiligungsstruktur
Bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur, d.h. wenn die Anteile nicht nur von natürlichen Personen, sondern auch von juristischen Personen/Personenmehrheiten gehalten werden, sind wirtschaftlich Berechtigte die Personen, die die zwischengeschalteten Gesellschaften gesellschaftsrechtlich (z.B. durch Mehrheitsbeteiligungen) oder faktisch (z.B. durch maßgebliche Steuerung der Unternehmenspolitik, Stellung als Komplementär) kontrollieren/ beherrschen. Dies liegt vor, wenn die auf der zweiten Ebene von einer natürlichen Person mehr als 50% der Kapitalanteile gehalten oder Stimmrechte kontrolliert werden.
4.1:

Wirtschaftlich Berechtigte sind A, B und E.
4.2:

Wirtschaftliche Berechtigter ist A. 7 % der Anteile werden mittelbar über die von A beherrschte F-GmbH kontrolliert und sind daher A zuzurechnen, weitere 20 % kontrolliert A unmittelbar, ergibt addiert 27 % (Schwellenwert überschritten).
Beispiel 5: GmbH & Co. KG
Die GmbH ist Vollhafter und muss ihre Eigentumsstruktur offenlegen. Hat die GmbH z. B. Gesellschafter mit Beteiligungen von mehr als 25 %, müssen diese als wirtschaftlich Berechtigte genannt werden. Gegebenenfalls müssen auch weitere wirtschaftlich Berechtigte unter den Komplementären ermittelt werden, siehe Beispiel mehrstufige Beteiligungsstruktur.

Wirtschaftlich Berechtigte sind Kommanditist A und B sowie D.