E-Rechnung
EMPFANG VON E-RECHNUNGEN BEI AGCO FINANCE
Seit dem 01. Januar 2025 ist die E-Rechnung für inländische B2B-Rechnungen Pflicht. Selbstverständlich sind wir dieser Verpflichtung nachgekommen und bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre E-Rechnungen gemäß §14 des Umsatzsteuergesetzes an AGCO Finance zu senden.
Damit wir Ihre Rechnungen schnellstmöglich bearbeiten und begleichen können, bitten wir Sie einige Anforderungen von AGCO Finance zu beachten. Dazu gehören unter anderem Bestellnummer, Kostenstelle und der Ansprechpartner. Für Ihre Maschinen und Objekte benötigen wir, sofern verfügbar, Vertragsnummer, Seriennummer, Baujahr und Zustand des Objektes.
Sie übermitteln Ihre E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk?
Bitte geben Sie als Rechnungsempfänger die folgende Peppol-ID an: 9930:222215648 (AGCO Finance / De Lage Landen International B.V., Deutsche Niederlassung).
Der Peppol Identifier (Peppol-ID) dient im Peppol-Netzwerk dazu, einen Teilnehmer eindeutig zu identifizieren, vergleichbar mit einer Umsatzsteuer-ID oder einer IBAN beim Online-Banking.
Sie übermitteln Ihre E-Rechnungen per E-Mail? (Achtung: Eine Rechnung im PDF-Format ist keine E-Rechnung!)
Sie möchten uns Ihre E-Rechnung per E-Mail-Anhang in strukturiertem XML-Format übermitteln, dann senden Sie uns diese an folgende E-Mail-Adresse: e-rechnung@agcofinance.com. Für die automatisierte Zuordnung des Rechnungsempfängers benötigen wir die Angabe der Umsatzsteuer-ID. Bitte geben Sie als Rechnungsempfänger die folgende Umsatzsteuer-ID in der E-Rechnung an: DE222215648 (AGCO Finance / De Lage Landen International B.V., Deutsche Niederlassung).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über diese E-Mail-Adresse eingehende sonstige Rechnungen im nicht-strukturierten Format, wie beispielsweise PDF, oder andere Geschäftsdokumente nicht verarbeiten können. Nutzen Sie für den Versand Ihrer Rechnungen im PDF-Format daher bitte weiterhin den gewohnten Übermittlungsweg.
Sie möchten uns Ihre E-Rechnung über einen anderen Weg übermitteln?
Das Gesetz sieht keinen bestimmten Weg zur Übermittlung von E-Rechnungen vor, um den Austausch möglichst unkompliziert zu gestalten. Sollten Sie sich für einen anderen Übertragungsweg als das Peppol-Netzwerk und E-Mail mit angehängter E-Rechnung im strukturierten XML-Format entscheiden und Ihnen fehlen für die Übermittlung weitere Informationen seitens AGCO Finance, wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei AGCO Finance.
ACHTUNG: Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die im Gegensatz zur PDF-Rechnung oder Papierrechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine durchgehend elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.
Das Thema E-Rechnung ist für Sie neu?
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten sie auf dem FAQ des Bundesfinanzministeriums und im finalen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
Welche Informationen soll die E-Rechnung enthalten?
Damit wir Ihre E-Rechnung korrekt und zügig bearbeiten können, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Rechnung die gesetzlichen Vorgaben als auch – sofern verfügbar – die speziell für die effiziente Zusammenarbeit notwendigen AGCO Finance-Anforderungen enthält.

Welche Kostenstelle soll für welche Rechnungen angegeben werden?
Damit Ihre Rechnung direkt in der richtigen Abteilung ankommt und die Auszahlung somit schneller erfolgen kann, bitten wir Sie einen der folgenden Kostenstellen auf die Rechnung zu schreiben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Kostenstelle verwendet werden soll, vermeiden Sie bitte die Angabe einer Kostenstelle.
DLLAGF102: Objektverkaufsrechnung für einen neuen Finanzierungsvertrag ausgestellt auf AGCO Finance / De Lage Landen Leasing International B.V., Deutsche Niederlassung
DLLOX401: Anschaffungsrechnungen oder Dienstleistungsrechnungen ohne Bezug auf einen Finanzierungsvertrag
DLLINS402: Versicherungsprämienrechnungen aller Art
DLLMAINT405: Service- und Wartungsrechnungen für laufende Finanzierungsverträge ausgestellt auf AGCO Finance / De Lage Landen International B.V., Deutsche Niederlassung
Welche Fristen sind zu beachten?
Zunächst haben wir den Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 sichergestellt. AGCO Finance wird spätestens zu der vorgegebenen Frist ab 01.01.2027 E-Rechnungen versenden. Die Ausstellung der Rechnungen erfolgt im Peppol BIS Billing 3.0 Format, welches wie das Format XRechnung auf der UBL-Syntax basiert. Die Übermittlung erfolgt über das Peppol-Netzwerk, wodurch der sichere Austausch von E-Rechnungen gewährleistet ist.
Haben Sie noch Fragen?
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen Ihre gewohnten AGCO Finance Ansprechpartner gerne zur Verfügung.